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Axel Springer: BayVGH hält Untersagung der geplanten ProSiebenSat.1-Übernahme für rechtswidrig 15.02.2012
aktiencheck.de
Berlin (aktiencheck.de AG) - Die Axel Springer AG (ISIN DE0005501357 / WKN 550135) gab am Mittwoch bekannt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom 15. Februar 2012 die Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) vom 15. Mai 2006 für rechtswidrig erklärt hat, mit der diese den Antrag von Axel Springer auf Erteilung einer medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Erwerb der Anteile an der ProSiebenSat.1 Media AG (ISIN DE0007771172 / WKN 777117) im Jahre 2005/06 abgewiesen hatte.
Wie aus einer Pressemitteilung des Verlagskonzerns hervorgeht, war die BLM bei ihrer Entscheidung rechtlich an eine Vorentscheidung der KEK (Kommission für die Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) gebunden. Die KEK war zu der Einschätzung gelangt, dass Axel Springer durch die Übernahme von ProSiebenSat.1 "vorherrschende Meinungsmacht" im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags erlangen würde, weshalb die BLM die Erteilung der beantragten Unbedenklichkeitsbescheinigung abgelehnt hatte. Der BayVGH ist nun zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Ablehnung rechtswidrig war. Die zugrundeliegende Entscheidung der KEK, dass mit der damals geplanten Übernahme von ProSiebenSat.1 durch Axel Springer vorherrschende Meinungsmacht begründet würde, sei mit dem Rundfunkstaatsvertrag unvereinbar.
Die Axel Springer AG sieht sich durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Sie hatte gegen die BLM/KEK-Entscheidung eine so genannte Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben, um nach Erledigung des seinerzeit geplanten Übernahmevorhabens Rechtsklarheit zu erlangen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen, hieß es.
Die Aktie von Axel Springer gibt aktuell 0,33 Prozent auf 36,08 Euro ab. (15.02.2012/ac/n/d)
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